Gleichschaltung

Gleichschaltung

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Gleich|schal|tung 〈f. 20; unz.〉 das Gleichschalten ● die \Gleichschaltung der Massen 〈fig.〉

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Gleich|schal|tung, die:
1.
a) (nationalsoz.) das Gleichschalten (1 a):
die G. der Verwaltung war den Nazis wichtig;
b) (meist abwertend) das Gleichschalten (1 b).
2. (meist abwertend) das Gleichschalten (2).

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Gleichschaltung,
 
die erzwungene ideologische und organisatorische Ausrichtung aller politisch-gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Organisationen und Institutionen auf die in einem totalitären Staat herrschende Partei. Die Gleichschaltung ist ein wichtiges Mittel beim Aufbau und der Absicherung des Herrschaftssystems.
 
Das Schlagwort »Gleichschaltung« entstammt der nationalsozialistischen Terminologie. Es wurde von Reichsjustizminister F. Gürtner geprägt, der beim Aufbau der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland mit dem ersten Gleichschaltungsges. vom 31. 3. 1933 die Gleichschaltung der deutschen Länder mit dem (von Hitler geführten) Reich einleitete. Das zweite Gleichschaltungsges. (7. 4. 1933 legte die Entsendung von Reichsstatthaltern in die deutschen Länder fest. Mit der Auflösung des Reichsrates am 14. 2. 1934 und der Übernahme der Justizverwaltungen der Länder durch das Reich war die Gleichschaltung der Länder abgeschlossen.
 
Die Auflösung aller Parteien mit Ausnahme der NSDAP, die zur Körperschaft des öffentlichen Rechts erklärt wurde, sowie die Verschmelzung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers (Gesetz vom 1. 8. 1934) in der Person Hitlers vollendeten die Gleichschaltung von Partei (NSDAP) und Staat. Mit der Neuregelung der beamtenrechtlichen Bestimmungen legte die nationalsozialistische Reichsregierung die Beamten auf die Person Hitlers fest. Die Beseitigung der Gewerkschaften und die Überführung ihres Vermögens und ihrer Organisation in die Deutsche Arbeitsfront sowie die Zwangsvereinigung der Agrarverbände im Reichsnährstand setzten die Beseitigung des gesellschaftlichen Pluralismus fort. Nach seiner Ernennung zum Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda (am 13. 3. 1933) setzte J. Goebbels mit Errichtung der Reichskulturkammer die Gleichschaltung des kulturellen Lebens (im weitesten Sinne) durch. Am 1. 12. 1936 wurde die Hitler-Jugend zur »Staatsjugendorganisation«, d. h. zur allein zugelassenen Jugendorganisation, erklärt.
 
Die Gleichschaltung beim Aufbau der kommunistischen Volksdemokratien vollzog sich im Rahmen einer Blockpolitik (Blocksystem).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Nationalsozialismus: Deutschland unterm Hakenkreuz
 

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Gleich|schal|tung, die: 1. a) (nationalsoz.) das Gleichschalten (1 a): Ohne Verwaltung hätte Hitler seine Diktatur nicht mal proben können. Die G. der Verwaltung war für die Nazis deshalb ungemein wichtig (taz 13. 3. 92, 28); b) (meist abwertend) das Gleichschalten (1 b): In der Stalinzeit, als G., Terror und Elend das tägliche Brot der Polen waren (Spiegel 23, 1979, 116). 2. (meist abwertend) das Gleichschalten (2): die Vorstellung der ... Gewerkschaften, wir könnten die technologische Herausforderung mit G. auf eine 35-Stunden-Woche bewältigen (Rhein. Merkur 18. 5. 84, 5).

Universal-Lexikon. 2012.

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